Hallo Metallbaukastenfreunde,
hat jemand von Euch Erfahrungen mit der Einreise nach Großbritannien mit einem selbtgebauten Metallbaukasten-Modell im Reisegepäck? Wie geht der dortige Zoll mit so etwas um? Es gibt da eine Freigrenze von 390GBP für im Reisegepäck transportierte Gegenstände für den persönlichen Gebrauch. Wie weist man den Wert eines selbst gebauten Modells nach? Und wie den persönlichen und nicht-kommerziellen Gebrauch?
Danke im voraus.
Cord
Metallbaukasten-Modell und britischer Zoll
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Cord
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Georg
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Re: Metallbaukasten-Modell und britischer Zoll
Hallo Cord,
ich war schon mit dem Flugzeug (u. A. vor 20 Jahren meine erste Skegness-Exhibition) und mit dem Auto zu Meccano-Ausstellungen im Vereinigten Königreich. Außerdem war ich schon mit dem Zug in London, was von Stuttgart aus sehr einfach und schnell ist (TGV und Eurostar). 1x Umsteigen in Paris und man kommt in London in der Stadtmitte an, nicht wie mit dem Flugzeug, das 45 U-Bahn-Minuten außerhalb landet.
Beim Flugzeug und beim Einsteigen in den Eurostar-Zug in Paris wird das Gepäck durchleuchtet (Messer, Bomben und solche Sachen). Als ich vor 20 Jahren zurückflog, lagen da ein paar neu erworbene Metallteile in meinem Rucksack, die beim Kontrolleur Neugierde hervorriefen. Als er sah, was es war, war er zufrieden und ließ mich durch. Aber damals war das UK noch in der EU und es gab keinen Zoll in dem Sinn von Warentransport-Checken.
Seit dem Brexit ist das ein bisschen anspruchsvoller.
Und zwar nicht nur zur Einreise ins Vereinigte Königreich, sondern auch auf dem Heimweg bei der Einreise in die EU. Auch die EU verhindert gerne, dass Waren aus UK eingeführt werden, ohne Zoll zu bezahlen. Die Briten sollen ja ein bisschen weniger verkaufen und unter dem Brexit leiden. Das kann man gutheißen, ist aber in unserem Fall, wenn's der eigene Geldbeutel ist, eher lästig.
Vor dem Brexit hatte ich Modelle mit nach Skegness genommen, die den ganzen Kofferaum füllten und bei den britischen Zöllnern Freude beim Anblick hervorriefen. Seit dem Brexit handhabe ich das diskret. Fabian kam mit dem Zug zu mir, bzw. ich holte ihn unterwegs ab, und er hatte seinen Dino im Koffer verpackt, den niemand im Kofferraum des Autos durchleuchtet hatte. Ich hatte ein relativ kleines Modell (der Kipp-Tisch mit Kugel) in einer passenden Pappschachtel im Kofferraum, die auch niemandem auffiel. Da wir Fähre fuhren und beim Ein- und Aussteigen immer hunderte Autos "gleichzeitig" rauf bzw. runter wollen, werden nur die ganz verdächtigen Autos genau geprüft. Vorteil: ich habe ein spießiges Rentner-Fahrzeug und wir sind ein alter und zwei fast alte Männer gewesen.
Falls Du ein Modell ganz legal ein- und ausführen möchtest, musst Du es beim Zoll vorher anmelden und einen Berg Formulare ausfüllen. Norbert hatte das mal mit seinem Hammerwippkran für einen Schweiz-Besuch gemacht und irgendwo beschrieben. Ich habe den Begriff "Nämlichkeitserklärung" noch im Kopf. Es hörte sich für mich so an, dass ich es vermeiden möchte. Der deutsche Zoll will für die Bescheinigungen natürlich Geld sehen.
Ich denke, die 390GBP kannst Du mit "gebraucht", "selbstgebastelt" und "altes Spielzeug" gut argumentieren. Aber Du solltest etwas Schriftliches auf beiden Wegen in der Hand haben. "Nicht-Kommerziell" kannst Du dadurch nachweisen, dass Du zu einer Hobby-Ausstellung fährst und das Modell wieder ausführst, d.h. die Zettel zweimal stempeln lässt.
Neugierige Zusatzfrage: Sieht der Besucher bei der Skegness-Ausstellung eventuell Deinen Mobilkran?
ich war schon mit dem Flugzeug (u. A. vor 20 Jahren meine erste Skegness-Exhibition) und mit dem Auto zu Meccano-Ausstellungen im Vereinigten Königreich. Außerdem war ich schon mit dem Zug in London, was von Stuttgart aus sehr einfach und schnell ist (TGV und Eurostar). 1x Umsteigen in Paris und man kommt in London in der Stadtmitte an, nicht wie mit dem Flugzeug, das 45 U-Bahn-Minuten außerhalb landet.
Beim Flugzeug und beim Einsteigen in den Eurostar-Zug in Paris wird das Gepäck durchleuchtet (Messer, Bomben und solche Sachen). Als ich vor 20 Jahren zurückflog, lagen da ein paar neu erworbene Metallteile in meinem Rucksack, die beim Kontrolleur Neugierde hervorriefen. Als er sah, was es war, war er zufrieden und ließ mich durch. Aber damals war das UK noch in der EU und es gab keinen Zoll in dem Sinn von Warentransport-Checken.
Seit dem Brexit ist das ein bisschen anspruchsvoller.
Und zwar nicht nur zur Einreise ins Vereinigte Königreich, sondern auch auf dem Heimweg bei der Einreise in die EU. Auch die EU verhindert gerne, dass Waren aus UK eingeführt werden, ohne Zoll zu bezahlen. Die Briten sollen ja ein bisschen weniger verkaufen und unter dem Brexit leiden. Das kann man gutheißen, ist aber in unserem Fall, wenn's der eigene Geldbeutel ist, eher lästig.
Vor dem Brexit hatte ich Modelle mit nach Skegness genommen, die den ganzen Kofferaum füllten und bei den britischen Zöllnern Freude beim Anblick hervorriefen. Seit dem Brexit handhabe ich das diskret. Fabian kam mit dem Zug zu mir, bzw. ich holte ihn unterwegs ab, und er hatte seinen Dino im Koffer verpackt, den niemand im Kofferraum des Autos durchleuchtet hatte. Ich hatte ein relativ kleines Modell (der Kipp-Tisch mit Kugel) in einer passenden Pappschachtel im Kofferraum, die auch niemandem auffiel. Da wir Fähre fuhren und beim Ein- und Aussteigen immer hunderte Autos "gleichzeitig" rauf bzw. runter wollen, werden nur die ganz verdächtigen Autos genau geprüft. Vorteil: ich habe ein spießiges Rentner-Fahrzeug und wir sind ein alter und zwei fast alte Männer gewesen.
Falls Du ein Modell ganz legal ein- und ausführen möchtest, musst Du es beim Zoll vorher anmelden und einen Berg Formulare ausfüllen. Norbert hatte das mal mit seinem Hammerwippkran für einen Schweiz-Besuch gemacht und irgendwo beschrieben. Ich habe den Begriff "Nämlichkeitserklärung" noch im Kopf. Es hörte sich für mich so an, dass ich es vermeiden möchte. Der deutsche Zoll will für die Bescheinigungen natürlich Geld sehen.
Ich denke, die 390GBP kannst Du mit "gebraucht", "selbstgebastelt" und "altes Spielzeug" gut argumentieren. Aber Du solltest etwas Schriftliches auf beiden Wegen in der Hand haben. "Nicht-Kommerziell" kannst Du dadurch nachweisen, dass Du zu einer Hobby-Ausstellung fährst und das Modell wieder ausführst, d.h. die Zettel zweimal stempeln lässt.
Neugierige Zusatzfrage: Sieht der Besucher bei der Skegness-Ausstellung eventuell Deinen Mobilkran?
Grüße
Georg
Ich schraube, also bin ich.
Georg
Ich schraube, also bin ich.
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Cord
- Neuling
- Beiträge: 6
- Registriert: 26.10.2024 14:10
- Baukasten-Kenntnis: Märklin, Meccano
Re: Metallbaukasten-Modell und britischer Zoll
Hallo Georg,
Danke für Deine Hinweise.
Die Wiedereinreise in die EU ist wahrscheinlich eher kein Problem. Da gibt es mittlerweile eine „Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung“, die man sich vor der Reise nach persönlichem Vorzeigen des Modells kostenlos bei einem Zollamt ausstellen lassen kann. Damit geht man dann durch die „nothing to declare“ - Tür und hat eine bei Bedarf eine Bestätigung der Zollfreiheit in der Tasche.
Ein Problem sehe ich eher in der unklaren Lage beim britischen Zoll, der im Zweifel „evidence“ sehen möchte, dass mein Modell weniger als 390GBP wert, „handmade“ und nicht-kommerziell ist. Eine vor der Reise erzeugbare Bescheinigung scheint es da nicht zu geben.
Was meinst Du mit dem zweimaligem Stempeln der „Zettel“? Die Nämlichkeitsbescheingiung hilft mir beim britischen Zoll ja garnichts – oder?
Zu Deiner „neugierigen Zusatzfrage“: das war der Plan, bevor ich angefangen habe, mich mit den Zollfragen zu beschäftigen… Mal sehen. Vielleicht hat einer der hier Mitlesenden ja noch einen hilfreichen Tipp oder entsprechende Erfahrungen.
Gruß Cord
Danke für Deine Hinweise.
Die Wiedereinreise in die EU ist wahrscheinlich eher kein Problem. Da gibt es mittlerweile eine „Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung“, die man sich vor der Reise nach persönlichem Vorzeigen des Modells kostenlos bei einem Zollamt ausstellen lassen kann. Damit geht man dann durch die „nothing to declare“ - Tür und hat eine bei Bedarf eine Bestätigung der Zollfreiheit in der Tasche.
Ein Problem sehe ich eher in der unklaren Lage beim britischen Zoll, der im Zweifel „evidence“ sehen möchte, dass mein Modell weniger als 390GBP wert, „handmade“ und nicht-kommerziell ist. Eine vor der Reise erzeugbare Bescheinigung scheint es da nicht zu geben.
Was meinst Du mit dem zweimaligem Stempeln der „Zettel“? Die Nämlichkeitsbescheingiung hilft mir beim britischen Zoll ja garnichts – oder?
Zu Deiner „neugierigen Zusatzfrage“: das war der Plan, bevor ich angefangen habe, mich mit den Zollfragen zu beschäftigen… Mal sehen. Vielleicht hat einer der hier Mitlesenden ja noch einen hilfreichen Tipp oder entsprechende Erfahrungen.
Gruß Cord
